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   BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 9/84   

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https://dejure.org/1985,14640
BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 9/84 (https://dejure.org/1985,14640)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1985 - 4a RJ 9/84 (https://dejure.org/1985,14640)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1985 - 4a RJ 9/84 (https://dejure.org/1985,14640)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 18.02.1981 - 1 RA 93/79

    Zum Verfahren, wenn schon bei Entscheidung über den Reha-Antrag feststeht, daß

    Auszug aus BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 9/84
    Die durch § 1236 Abs. 1 S 1 RVO dem Rentenversicherungsträger abverlangte 'Voraussicht' bezieht sich ausdrücklich darauf, daß die zur Prüfung stehende Maßnahme geeignet erscheint, die geminderte oder gefährdete Erwerbsfähigkeit des Versicherten wiederherzustellen oder zu bessern; fehlt nach anzustellender Voraussicht diese Eignung, kann mithin das gesetzlich vorgegebene Ziel einer Maßnahme zur Rehabilitation evidentermaßen nicht erreicht werden, so ist für eine Bewilligung der Maßnahme kein Raum (Vergleiche BSG vom 18.2.1981 - 1 RA 93/79 - = SozR 2200 § 1236 Nr. 31).
  • SG Marburg, 30.01.2024 - S 4 R 43/20

    Gesetzliche Rentenversicherung

    Anders ausgedrückt: ist bei vorausschauender Betrachtung der Erfolg der Leistung nicht nur zweifelhaft, sondern kann die Möglichkeit eines Erfolgs nicht erwartet werden, ist die Rehabilitationsleistung abzulehnen (vgl. BSG, Urt. v. 30.10.1985 - 4a RJ 9/84, Juris Rn. 12; LSG Hessen, Urt. v. 19.06.2023 - L 5 R 217/20, Juris Rn. 42).
  • LSG Hessen, 19.06.2023 - L 5 R 217/20
    Anders ausgedrückt: ist bei vorausschauender Betrachtung der Erfolg der Leistung nicht nur zweifelhaft, sondern kann die Möglichkeit eines Erfolgs nicht erwartet werden, ist die Rehabilitationsleistung abzulehnen (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 1985, 4a RJ 9/84 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2016 - L 7 R 5349/15
    Selbst wenn hinsichtlich der Erfolgsaussichten bei Drogenabhängigen keine übertriebenen Anforderungen zu stellen sind (vgl. BSG SozR 2200 § 184a Nr. 5), so muss bei der zum Zeitpunkt der Einleitung der Leistung anstellenden Prognose aber jedenfalls die Folgerung gerechtfertigt sein, dass eine Chance besteht, das Rehabilitationsziel zu erreichen (vgl. BSG, Urteil vom 23. April 1992 - 13 RJ 27/91 - (juris); ferner BSG, Urteil vom 30. Oktober 1985 - 4a RJ 9/84 - (juris); Kater in Kasseler Kommentar, a.a.O., § 10 Rdnr. 14 (Stand: Juni 2015)).
  • SG Marburg, 14.07.2020 - S 4 R 142/19
    Anders ausgedrückt: ist bei vorausschauender Betrachtung der Erfolg der Leistung nicht nur zweifelhaft, sondern kann die Möglichkeit eines Erfolgs nicht erwartet werden, ist die Rehabilitationsleistung abzulehnen (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 1985, 4a RJ 9/84 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2010 - L 9 R 2874/07
    Somit ist auch die unter den persönlichen Voraussetzungen geforderte "Voraussicht" (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI) Tatbestandsvoraussetzung und damit dem Ermessensbereich vorgeschaltet (BSG SozR 4-2600 § 10 Nr. 2; ebenso die Rechtsprechung des BSG zu inhaltsgleichen früheren Regelungen der Reichsversicherungsordnung, BSG SozR 2200 § 1236 Nr. 31 und ausdrücklich Urteil vom 30.10.1985, 4a RJ 9/84).
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